Knifflige Details

Versorgen Sie gegebenenfalls in der Wohnung der verstorbenen Person Pflanzen und Haustiere. Informieren & kündigen Sie: AHV/IV-Ausgleichskasse, Pensionskasse, Säule 3a, Banken, Versicherungen wie Hausrat-, Lebens-, Unfall- und Haftpflichtversicherung, Krankenkasse, Strassenverkehrsamt. Wohnungskündigung wenn nötig. Der Tod ist kein automatischer Auflösungsgrund. Dies gilt auch für die Elektrizität, Radio, TV-, Telefon-Anschluss, Handy-Abo, Kreditkartenverträge, Leasingvertrag, Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements, andere Mitgliedschaften.

Vergessen Sie nicht Rückerstattung von allfälligen ÖV-Abos einzufordern.

Stellen Sie die notwendigen Dokumente für die Bestattungsplanung zusammen. «Trauerarbeit» ist ein nicht willkürlich gewählter 

Prozess, er bezeichnet, was es braucht, nämlich Arbeit im Sinne von Engagement.  

 

Nehmen Sie sich bewusst Zeit für den Abschied. Wir sind für Sie da und helfen gerne alle nötigen Formalitäten zu erledigen.