Was ist bei einem Todesfall zu tun?

Gerne haben wir Ihnen die ersten Schritte zusammengestellt, die bei einem Todesfall von den Angehörigen angegangen werden müssen.

 

Todesfall in der eigenen Wohnung:

• den Arzt benachrichtigen (Hausarzt bzw. behandelnden Arzt)

• wenn der Hausarzt nicht erreichbar ist, den Notfallarzt oder den 

• Rettungsdienst (Notruf 144) benachrichtigen

• der Arzt stellt die Todesbescheinigung aus

 

Bei einem Todesfall im Spital oder in einer Institution 

(Pflegeheim, Wohnheim):

• das Spital bzw. die Institution lässt die Todesbescheinigung ausfüllen

• evtl. schickt das Spital bzw. die Institution die Todesbescheinigung direkt ans zuständige Bestattungs-/ Zivilstandesamt

• andernfalls wird die Todesbescheinigung den Angehörigen übergeben

 

Bei einem Todesfall infolge Unfall (Verkehrsunfall, Arbeitsunfall, 

Sportunfall), Suizid oder Gewaltdelikt:

• die Polizei (Notruf 117) muss benachrichtigt werden, diese leitet die 

nötigen Schritte ein und bietet gegebenenfalls Staatsanwalt und 

Amtsarzt auf


Meldung bei der zuständigen Stelle in der Wohngemeinde 

der verstorbenen Person

Innert zwei Tagen muss der Todesfall beim Bestattungsamt/Zivilstandesamt am Wohnort (dort wo die Schriften hinterlegt sind) der verstorbenen Person gemeldet werden

Mitzubringen sind:

• die ärztliche Todesbescheinigung (sofern nicht direkt an die Gemeinde gesandt)

• Schriftenempfangsschein (wenn vorhanden)

• Familienbüchlein (wenn vorhanden)

Ausländische Staatsangehörige:

• Reisepass, Ausländerausweis, Zivilstandsausweise (Ehe-, Geburtsschein)

 

Nachstehende Fragen werden auf dem Bestattungsamt der 

Gemeinde geklärt:

• Hat der Verstorbene einen Bestattungswunsch (evtl. auf der Gemeinde) hinterlegt

• Bestattungsart: Erdbestattung oder Kremation (Einäscherung)

• Auswahl des Sarges 

• Hat der Verstorbene einen Bestattungswunsch (evtl. auf der Gemeinde) hinterlegt

• Auswahl einer speziellen Urne (sofern nicht die Standardurne vom Krematorium gewählt wird)

• Grabkreuz, sofern eines für die gewählte Grabstätte erlaubt ist

• Überführung (Transport vom Sterbeort zum Friedhof in die Aufbahrungsräume oder zum Krematorium)

• Termin der Einäscherung Beisetzung und der Abdankung 

   (in Absprache mit dem zuständigen Pfarramt)

• Art der Grabstätte (Gemeinschaftsgrab (nur für Urnen), Urnen-Reihen- grab, Urnennische, Erdbestattungsgrab, Familiengrab,        kein Grab auf dem Friedhof – die Urne wird später oder privat beigesetzt, oder die Asche wird verstreut)

• Kontaktadresse (Erbenvertreter)


Gespräch auf dem Pfarramt

Vereinbaren Sie einen Termin, um mit dem zuständigen Pfarrer über 

die Gestaltung und den Inhalt der Trauerfeier und dem Lebenslauf zu 

sprechen.

 

Todesfall an einem Feiertag oder am Wochenende zu Hause

Ein frühzeitiger Anruf bei uns als Bestatter ist sinnvoll. Sie können direkt mit uns den Zeitpunkt für die Überführung bzw. für das Einkleiden und Abholen der verstorbenen Person vereinbaren. Auf Wunsch organisieren wir auch die Aufbahrung bei Ihnen Zuhause.

Die weiteren administrativen Schritte können am nächsten Arbeitstag auf dem Bestattungsamt erledigt werden.

 

Würdiger Abschied 

Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und helfen Ihnen eine individuelle und würdevolle Bestattung zu organisieren. Wir setzen alles daran, Sie in Ihren schweren Stunden adäquat zu unterstützen und zu entlasten.